Geruch in Wohnung oder Büro: Wann ist eine VOC-Raumluftmessung sinnvoll?
Was eine Untersuchung leisten kann – und was nichtDr. Daniela Oehmichen · bauanalytix, Augsburg
Ungewöhnliche oder störende Gerüche in Wohnungen, Büros und anderen Innenräumen sind ein häufiger Anlass für Anfragen an Sachverständige. Typisch ist die Frage: „Bei mir riecht es komisch. Können Sie eine Schadstoffmessung machen?“
Für wen ist dieser Text gedacht?
- Für Privatpersonen, die in ihrer Wohnung oder ihrem Haus einen ungewöhnlichen Geruch wahrnehmen und wissen möchten, ob eine Raumluftmessung sinnvoll ist.
- Für Verantwortliche für Gebäude, etwa in Bauämtern, Verwaltungen, Unternehmen oder anderen Organisationen, bei denen Beschwerden von Beschäftigten oder sonstigen Nutzern eingehen und die über das weitere Vorgehen entscheiden müssen.
Der Beitrag soll nicht dazu verleiten, bei jedem Geruchsproblem sofort eine Messung zu beauftragen. Er soll vielmehr helfen, realistisch einzuschätzen, was eine VOC-Messung leisten kann, welche Grenzen sie hat und wann eine andere Vorgehensweise sinnvoller ist.
Die wichtigste Aussage vorweg
Es gibt keine universelle Raumluftmessung „auf alle Schadstoffe“ und auch keine einfache Messung „auf Geruch“. Eine Untersuchung erfasst immer nur die Stoffe oder Stoffgruppen, für die ein geeignetes Verfahren ausgewählt wurde.
Eine VOC-Messung kann bei Geruchsproblemen wichtige Hinweise liefern. Sie beantwortet aber nicht automatisch:
- welcher Stoff den Geruch verursacht,
- aus welchem Bauteil oder Produkt er stammt,
- ob der Geruch gesundheitlich relevant ist oder
- welche Maßnahme daraus folgt.
Deshalb gilt: Erst die Fragestellung klären, dann messen.
1. Was sind VOC in der Raumluft?
VOC steht für Volatile Organic Compounds, also flüchtige organische Verbindungen. Dabei handelt es sich nicht um einen einzelnen Schadstoff, sondern um eine große Gruppe chemischer Substanzen. Sie können unter anderem aus Farben, Lacken, Klebstoffen, Bodenbelägen, Möbeln, Holzwerkstoffen, Reinigungsmitteln, Lösemitteln, Tabakrauch oder Heimwerkerprodukten in die Raumluft gelangen.
Wenn jemand einen Geruch als „chemisch“ beschreibt, ist damit deshalb noch nicht geklärt, ob tatsächlich VOC die Ursache sind. Auch Formaldehyd, schwerflüchtige Stoffe, mikrobiell gebildete Verbindungen, Abwasser, Feuchteschäden, technische Anlagen oder Nutzungsprozesse können eine Rolle spielen.
2. Kann man bei Geruch einfach „auf Schadstoffe“ messen?
Nein. Eine Messung ist immer an ein bestimmtes Probenahme- und Analyseverfahren gebunden.
Eine Standard-VOC-Messung erfasst ein definiertes Spektrum flüchtiger organischer Verbindungen. Formaldehyd wird üblicherweise mit einem eigenen Verfahren untersucht. Für schwerflüchtige organische Verbindungen, PAK, PCB, Hausstaubinhaltsstoffe, mikrobiell gebildete VOC oder spezielle Geruchsmarker können wiederum andere Verfahren erforderlich sein.
Vor einer Untersuchung muss daher geklärt werden, welche Frage beantwortet werden soll. Typische Fragestellungen sind zum Beispiel:
- Besteht nach einer Renovierung eine auffällige VOC-Belastung?
- Wird ein Innenraumrichtwert überschritten?
- Passt das gefundene Stoffprofil zu einem neuen Bodenbelag, Klebstoff oder Anstrich?
- Gibt es Hinweise auf einen mikrobiellen Schaden?
- Soll eine Abnahme, Nachkontrolle oder Zertifizierung vorbereitet werden?
- Muss eine Beschwerde gegenüber Nutzern, Bauherrn, Behörde oder Versicherung nachvollziehbar dokumentiert werden?
Entscheidend ist nicht nur, was gemessen werden kann, sondern welche Entscheidung das Ergebnis ermöglichen soll: abwarten, lüften, weiter untersuchen, eine Quelle entfernen, sanieren, freigeben oder dokumentieren.
3. Ist ein unangenehmer Geruch automatisch gesundheitsschädlich?
Nein. Ein Geruch ist zunächst eine sensorische Wahrnehmung. Er kann auf eine Quelle hinweisen und für die Betroffenen sehr belastend sein, ist aber nicht automatisch mit einer gesundheitlich relevanten Schadstoffkonzentration gleichzusetzen.
Viele stark riechende Stoffe werden bereits in Konzentrationen wahrgenommen, die deutlich unterhalb gesundheitlich begründeter Richtwerte liegen. Umgekehrt gibt es gesundheitsgefährdende Stoffe, die nicht gerochen werden können, etwa Kohlenmonoxid.
Geruch und gesundheitliche Bewertung sind deshalb zwei unterschiedliche Fragen:
- Ist ein Geruch vorhanden und wird er als störend oder unzumutbar wahrgenommen?
- Liegt eine Konzentration vor, die toxikologisch oder hygienisch auffällig ist?
Eine Raumluftuntersuchung kann zur zweiten Frage beitragen. Die erste lässt sich durch chemische Analytik nicht immer vollständig erklären.
4. Was kann eine VOC-Messung leisten – und was nicht?
Eine VOC-Screeningmessung kann zahlreiche flüchtige organische Verbindungen erfassen und ein Stoffprofil der Raumluft liefern. Je nach Labor und Verfahren können zum Beispiel Alkane, Aromaten, Terpene, Alkohole, Ester, Ketone, Aldehyde oder Glykolverbindungen erfasst werden.
Eine VOC-Messung kann:
- auffällige Einzelstoffkonzentrationen erkennen,
- Summenwerte wie TVOC bestimmen,
- Richtwert- oder Orientierungswertüberschreitungen zeigen,
- Stoffmuster sichtbar machen,
- Hypothesen zu möglichen Quellen stützen,
- mehrere Räume oder Messzeitpunkte miteinander vergleichen,
- eine Abnahme, Nachkontrolle oder gutachterliche Bewertung ermöglichen.
Sie kann jedoch nicht automatisch:
- jeden Geruchsstoff erfassen,
- den wahrgenommenen Geruch eindeutig einem Einzelstoff zuordnen,
- die Emissionsquelle beweisen,
- alle denkbaren Innenraumschadstoffe ausschließen oder
- eine fachliche Begehung und Bewertung ersetzen.
Nicht automatisch von einer Standard-VOC-Messung erfasst werden insbesondere:
- Formaldehyd und weitere Carbonylverbindungen, sofern sie nicht separat untersucht werden,
- MVOC bei Verdacht auf einen mikrobiellen Schaden,
- PAK und Naphthalin aus teerhaltigen Produkten,
- PCB, Chlorparaffine und andere schwerflüchtige Altlastenstoffe,
- partikel- oder hausstaubgebundene Schadstoffe,
- Marker für Urin- oder Fäkalschäden,
- sehr geruchsaktive Stoffe in extrem niedrigen Konzentrationen sowie
- Stoffe außerhalb des Analysenspektrums des beauftragten Labors.
Eine unauffällige VOC-Messung bedeutet daher nicht: „Es gibt keine Schadstoffe und keine Geruchsquelle.“ Sie bedeutet zunächst nur, dass im untersuchten Spektrum keine relevante Auffälligkeit festgestellt wurde.
5. Warum findet eine Analyse nicht automatisch den Geruch oder seine Quelle?
Gerüche entstehen häufig aus komplexen Gemischen vieler Einzelsubstanzen. Diese können sich gegenseitig verstärken, abschwächen oder in ihrem Geruchseindruck verändern. Manche geruchsaktiven Stoffe sind bereits in sehr niedrigen Konzentrationen wahrnehmbar und analytisch nur schwer zu erfassen.
Hinzu kommt, dass die Raumluft ein Mischsystem ist. In einem Raum überlagern sich Emissionen aus Bauprodukten, Möbeln, Bodenbelägen, Klebstoffen, Reinigungsmitteln, Nutzung, Außenluft, technischen Anlagen und gegebenenfalls mikrobiellen Prozessen. Temperatur, Luftwechsel und Luftfeuchte beeinflussen die gemessenen Konzentrationen zusätzlich.
Selbst wenn eine auffällige Substanz gefunden wird, steht an ihr kein Herkunftsnachweis. Ein Stoffprofil kann zu einer vermuteten Quelle passen; die eindeutige Zuordnung ist jedoch häufig ein weiterer gutachterlicher Schritt.
6. Wie wird eine VOC-Untersuchung geplant, durchgeführt und bewertet?
Eine fachlich verwertbare Untersuchung beginnt nicht mit der Pumpe, sondern mit der Aufgabenstellung. Zunächst werden Anlass, Verdachtsquellen, betroffene Räume, Nutzung, zeitlicher Verlauf und die gewünschte Entscheidung geklärt.
Anschließend wird die Messstrategie festgelegt. Dazu gehören unter anderem:
- Auswahl der Räume und gegebenenfalls eines Vergleichsraums,
- Festlegung der zu untersuchenden Stoffgruppen,
- Vorgaben zu Lüftung, Nutzung und Raumzustand,
- Dokumentation von Temperatur und relativer Luftfeuchte,
- Auswahl geeigneter Probenahme- und Laborverfahren.
Bei natürlich belüfteten Räumen werden Fenster und Türen vor einer VOC-Messung nach festgelegten Bedingungen geschlossen gehalten. Bei mechanisch belüfteten Räumen ist der übliche Betrieb der raumlufttechnischen Anlage zu berücksichtigen. Die Raumluft wird über ein Adsorptionsmedium geleitet und anschließend im Labor analysiert. Formaldehyd wird bei Bedarf separat beprobt.
Die Messung vor Ort dauert häufig nur einen begrenzten Zeitraum. Das fachliche Ergebnis entsteht jedoch erst aus Laboranalytik, Bewertung und Plausibilitätsprüfung.
Für die Bewertung werden unterschiedliche Maßstäbe herangezogen:
Richtwerte sind gesundheitsbezogen abgeleitete Beurteilungswerte. Richtwert II kennzeichnet eine Konzentration, bei deren Erreichen oder Überschreiten in der Regel Handlungsbedarf besteht. Richtwert I beschreibt eine Konzentration, bei deren Unterschreitung nach aktuellem Kenntnisstand auch bei langfristiger Exposition keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind.
Orientierungswerte etwa der AGÖF, sind überwiegend statistisch aus Innenraummessungen abgeleitet. Sie zeigen, ob eine Konzentration im Vergleich zu üblichen Innenräumen unauffällig, erhöht oder deutlich auffällig ist. Sie ersetzen keine gesundheitliche Einzelstoffbewertung.
TVOC ist ein Summenwert für die mit dem jeweiligen Verfahren erfassten flüchtigen organischen Verbindungen. Ein niedriger TVOC-Wert schließt eine auffällige Einzelstoffkonzentration nicht aus. Ein hoher TVOC-Wert nennt noch keine Quelle.
Ein Messwert ist deshalb noch kein Gutachten. Er muss im Zusammenhang mit Fragestellung, Nutzung, Raumzustand, möglichen Quellen und Bewertungsmaßstäben eingeordnet werden.
7. Was kann man vor einer Messung selbst prüfen?
Nicht jede Geruchsbeschwerde erfordert sofort eine umfangreiche Analytik. Für eine erste Einordnung helfen systematische Beobachtungen:
Geruch beschreiben: Ist er muffig, süßlich, lösemittelartig, stechend, faulig, mottenkugelartig, holzig, chemisch oder urinartig?
Zeitlichen Zusammenhang prüfen: Seit wann tritt der Geruch auf? Begann er nach einer Renovierung, einem Wasserschaden, dem Einbau eines Bodenbelags, neuen Möbeln oder einer Änderung der Nutzung?
Raumbezug klären: Tritt der Geruch nur in einem Raum auf oder in mehreren? Ist er bei Wärme, geschlossenen Fenstern, feuchter Witterung oder nach längerer Abwesenheit stärker?
Mögliche Quellen eingrenzen: In Betracht kommen unter anderem Bodenbeläge, Klebstoffe, Farben, Möbel, Holzwerkstoffe, Feuchteschäden, Abflüsse, technische Anlagen, Reinigungsmittel oder nutzungsbedingte Einträge.
Veränderungen dokumentieren: Hilfreich sind Angaben dazu, wann gelüftet oder geheizt wurde, ob der Geruch abnimmt, ob er nach bestimmten Tätigkeiten auftritt und ob mehrere Personen ihn wahrnehmen.
Bei frisch eingebrachten Bauprodukten können Lüften und eine zeitweise erhöhte Raumtemperatur das Abklingen bestimmter Emissionen unterstützen. Das ist jedoch keine allgemeingültige Lösung und setzt voraus, dass keine akute gesundheitliche, technische oder rechtliche Fragestellung entgegensteht.
Raumluftreiniger mit ausreichend dimensioniertem Aktivkohlefilter können bestimmte gasförmige Stoffe und Gerüche vorübergehend reduzieren. Ihre Wirksamkeit hängt stark von Filtermenge, Luftdurchsatz, Raumgröße, Stoffgemisch und Wartung ab. Sie können eine Übergangslösung sein, beseitigen aber keine dauerhaft emittierende Quelle.
8. Wann sind Materialproben, Emissionsprüfungen oder ein Rückbau sinnvoller?
Wenn eine konkrete Quelle vermutet wird, kann eine reine Raumluftmessung zu unspezifisch sein. Dann kommen Materialproben oder Emissionsprüfungen in Betracht, etwa bei einem Bodenbelag, Klebstoff, Holzwerkstoff, Möbelstück oder Altbaustoff.
Typische Fragen sind:
- Emittiert der neue Bodenbelag relevante VOC?
- Stammt der Geruch möglicherweise aus dem Klebstoff?
- Gibt ein Holzwerkstoff Aldehyde oder Terpene ab?
- Liegt eine Belastung durch teerhaltige Produkte, PAK oder Naphthalin vor?
- Kann ein bestimmtes Produkt im Raum verbleiben?
- Ist ein Rückbau fachlich begründbar?
Material- und Emissionsprüfungen sind aufwendiger, können zerstörende Probenahmen erfordern und verursachen zusätzliche Kosten. Sie sind vor allem dann sinnvoll, wenn ihr Ergebnis eine konkrete Entscheidung ermöglicht.
Bei einem eindeutigen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang kann auch eine pragmatische Entscheidung vernünftiger sein. Wenn ein starker, anhaltender Geruch unmittelbar nach dem Einbau eines bestimmten Produkts auftritt und alle Hinweise auf diese Quelle zeigen, kann ein Rückbau wirtschaftlicher sein als eine lange Folge verschiedener Analysen.
9. Warum kann eine Geruchsabklärung teuer werden?
Ein einzelnes VOC-Screening kann einen ersten Überblick liefern. Wenn es den Geruch nicht erklärt, entstehen jedoch schnell weitere Fragen: Liegt die Quelle im Bodenbelag, im Kleber, in Möbeln, in einem Feuchteschaden, in einem Abfluss, in alten Baustoffen oder in Reinigungsmitteln?
Jede dieser Fragen kann andere Probenahmen, Laborverfahren, Räume, Vergleichsmessungen oder Materialuntersuchungen erfordern. Hinzu kommen Begehung, Dokumentation, Bewertung und gegebenenfalls weitere Untersuchungsschritte.
Gerade bei privaten Anfragen muss deshalb offen gesagt werden: Eine fachlich saubere Geruchsabklärung kann schnell einen vierstelligen Betrag kosten, ohne dass am Ende zwingend eine einzelne, eindeutig entfernbare Ursache nachgewiesen wird.
Das ist auch der Grund, warum nicht bei jeder Geruchsbeschwerde sofort zu einer Messung geraten werden sollte. Eine Untersuchung ist vor allem dann sinnvoll, wenn das Ergebnis eine relevante Entscheidung vorbereitet.
10. Wann ist eine VOC-Messung sinnvoll?
Eine VOC-Messung ist sinnvoll, wenn eine konkrete Fragestellung besteht und das Ergebnis Konsequenzen haben kann.
Bei Privatpersonen kann das zum Beispiel der Fall sein, wenn:
- ein anhaltender Geruch nach Renovierung oder Einbau eines neuen Produkts auftritt,
- die Quelle trotz erster Prüfung unklar bleibt,
- eine auffällige Innenraumbelastung objektiviert werden soll,
- zwischen Lüften, Abwarten, weiterer Untersuchung oder Rückbau entschieden werden muss oder
- eine nachvollziehbare Dokumentation gegenüber Vermieter, ausführender Firma oder Versicherung benötigt wird.
Bei Verantwortlichen für Gebäude kann eine Untersuchung insbesondere sinnvoll sein, wenn:
- Beschwerden mehrerer Nutzer vorliegen,
- mehrere Räume oder Gebäudebereiche verglichen werden sollen,
- nach Neubau, Sanierung oder Produktwechsel eine Innenraumluftbewertung erforderlich ist,
- eine Abnahme oder Nachkontrolle ansteht,
- Richt- oder Orientierungswerte geprüft werden sollen oder
- gegenüber Beschäftigten, Bauherrn, Behörde oder Versicherung eine belastbare Entscheidungsgrundlage benötigt wird.
Nicht sinnvoll ist eine Messung, wenn lediglich „irgendetwas“ gesucht werden soll und unklar bleibt, welche Konsequenz aus dem Ergebnis folgen würde.
Für eine erste fachliche Einschätzung sind folgende Angaben hilfreich
- Wo tritt der Geruch auf?
- Wie wird er beschrieben?
- Seit wann besteht er?
- Gab es zuvor Renovierungen, Wasserschäden, neue Möbel oder Änderungen der Nutzung?
- Wann ist er besonders stark oder schwach?
- Welche möglichen Quellen wurden bereits geprüft?
- Was soll mit einer Untersuchung entschieden oder dokumentiert werden?
Je genauer diese Angaben vorliegen, desto eher lässt sich beurteilen, ob eine VOC-Messung, ein anderes Verfahren oder zunächst gar keine Analytik sinnvoll ist.
Fazit
Geruch in Innenräumen kann ein Anlass für eine Raumluftuntersuchung sein, ist aber keine ausreichend genaue Messaufgabe. Eine Standard-VOC-Messung erfasst viele flüchtige organische Verbindungen, jedoch nicht alle Geruchsstoffe und Schadstoffe. Sie zeigt auch nicht automatisch die Quelle.
Die fachlich wichtigste Regel lautet daher: Erst klären, welche Frage beantwortet und welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Dann lässt sich festlegen, ob eine VOC-Messung, eine Formaldehydmessung, Spezialanalytik, eine Materialprobe, eine Emissionsprüfung oder eine andere Vorgehensweise sinnvoll ist.
Weiterführende Literatur
Umweltbundesamt / Ausschuss für Innenraumrichtwerte: Richtwerte für die Innenraumluft.
AGÖF (2008): AGÖF-Orientierungswerte für flüchtige organische Verbindungen in der Raumluft.
AGÖF (2006): Qualitätsziele für die Raumluft – Innenraumstandards.
DGNB System – Kriterienkatalog Gebäude Sanierung, Version 2021: SOC1.2 Innenraumluftqualität.
Bayerisches Landesamt für Umwelt (2008): UmweltWissen – Gerüche und Geruchsbelästigungen.
DIN EN ISO 16000-5: Innenraumluftverunreinigungen – Probenahmestrategie für flüchtige organische Verbindungen.
DIN ISO 16000-6: Bestimmung von VOC in der Innenraumluft und in Prüfkammern, Probenahme auf Tenax TA, thermische Desorption und Gaschromatographie mit MS/FID.
DIN ISO 16000-3: Messen von Formaldehyd und anderen Carbonylverbindungen.